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An der Spange Im Öschle und Kapfstraße entstehen

4 Mehrfamilienhäuser mit 20 Wohneinheiten,

die Ihnen gehobenes Wohnambiente inmitten

einer idyllischen Dorfumgebung bieten. 

LEISTUNGSUMFANG

WOHNHÄUSER SONNENBLICK
IM ÖSCHLE EPFENDORF

Alle Erdgeschosse sind barrierefrei zu erreichen.

Der Wärmeschutz sowie die Auslegung der Heizungsanlage wird gemäß den Anforderungen der gültigen Energieeinsparverordnung EnEV und den Vorgaben für die Ausführung alsnach KFW 55 Standard erstellt wodurch zinsverbilligte Mittel der KfW bzw. L-Bank bis zu 120.000 € in Anspruch genommen werden können. (Änderungen vorbehalten!)

Die Errichtung und der Ausbau des Bauvorhabens erfolgen unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik. Ein erfahrenes Team von Baufachleuten garantiert die Beachtung und bewährte Ausführung nach den einschlägigen und aktuellen Vorschriften, der Landesbauordnung sowie der Wärme- und Schallschutzverordnung usw. Die Kosten für Planung, Bauleitung, Statik, Prüfstatik sind im Preis ebenso enthalten wie alle Erschließungskosten sowie Kosten für die Abnahmen durch Behörden bis zur Fertigstellung.

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ROHBAU & AUSBAU

Erdarbeiten: Aushub der Baugrube, der Kanalgräben und der Fundamentgräben, nach statischen Erfordernissen, Lagerung auf der Baustelle und ggf. Abfuhr des überschüssigen Aushubes.

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Entwässerung: Abwasserrohre auf Grundstück bis zum Kontrollschacht in PVC Rohr nach DIN.

Anschluss der Hausentwässerung an das öffentliche Kanalnetz.

 

Fundamente: Ortbeton nach statischen Erfordernissen. Streifenfundament gemäß Schal- und Bewehrungsplänen. Stahlband als Fundamenterder mit entsprechenden Anschlussfahnen.

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Geschossmauerwerk: Geschossaußenwände werden nach Vorgaben der ENEV, des KFW55-Standards und nach statischen Vorgaben ausgeführt. Trennwände und Treppenhaustrennwände in Kalksandstein oder Beton gemäß Schallschutz-Verordnung und Vorgaben der Statik.

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Nichttragende Innenwände: Metallständerwände doppelt beplankt oder Gipsdielenwände gemauert.

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Geschossdecken: Massivplattendecke nach statischen Erfordernissen, Unterseite tapezierfähig gespachtelt in Q2 für Ausführung Raufasertapete oder Malerflies.

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Treppen/ Treppenflure: Stahlbeton massiv mit Fliesenbelag R 10, Geländer aus Stahlkonstruktion nach Bemusterung des Bauträgers.

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Balkone/ Terrassen: Ausführung in Ortbeton, oder als Betonfertigteil nach statischen Erfordernissen.

Die barrierefreie Bauweise macht Abweichungen von der DIN Norm notwendig!

Die Käufer wurden hierüber eingehend in Kenntnis gesetzt und erklären sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

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Dachkonstruktion: Betondecke oder als Sparrendachkonstruktion als Flachdach mit Aufdachwärmedämmung nach Vorgaben Statik und der ENEV/KFW 55 Berechnung.

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Flaschner-/Blechnerarbeiten: Dachrinnen, Fallrohre, Verwahrungen in Titan-Zink oder gleichwertig, nach Vorgaben des Bauträgers.

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Dachdeckung: Foliendach nach DIN Norm. Systeme Bauder oder gleichwertig.

 

Heizung: Für die Wärmeerzeugung ist der Einsatz einer Luft-/Wasser-Wärmepumpe mit hohem Wirkungsgrad zur Außenaufstellung vorgesehen. Die Wärmeverteilung im Heizungssystem erfolgt mit Hocheffizienzpumpen.

 

Die Wärmeübertragung in den Wohnräumen erfolgt über Fußbodenheizflächensystem, ausgestattet mit Regulier,- und Regelventile am Wohnungsunterverteiler zur Gewähr des hydraulischen Abgleichs. Zur Einzelraumregelung je räumlich getrennten Wohnraums werden Raumtemperaturregler passend im Schalterprogramm der Elektroinstallation installiert.

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Verbrauchsmessung: Geeichte Wärmemengenzähler für die Abrechnung von Wärme und Warmwasser werden über Kompaktwärmemengenzähler an Allgemeinsträngen und je Wohnung durch die Eigentümergemeinschaft angemietet.

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SANITÄRINSTALLATION

Wasserinstallation: Das Kaltwasser wird über eine zentrale Hauswasserstation im Technikraum am Kaltwasserhausanschluss gefiltert. Die Wasserverteilung erfolgt über Mehrschichtverbundrohre vom Kaltwasserhausanschluss bis zu den Zapfstellen in den Wohnungen. Der Wasserverbrauch wird über Kalt- und Warmwasserzähler innerhalb jeder Wohnung erfasst und verbrauchsgenau abgerechnet.

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Warmwasserbereitung: Das Trinkwarmwasser wird zentral in einem Trinkwasserspeicher aufbereitet. Das System ist mit einer Zirkulationsleitung ausgestattet.

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Abwasserinstallation: Die Entwässerung der Sanitäreinrichtungen erfolgt im Bereich der Fallleitungen über Kunststoffabwasserrohre z.B. Geberit DB 20 oder gleichwertig nach Vorgabe der Fachplaner.

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Sanitärobjekte: Leistungsumfang in Art und Anzahl der Nassräume gemäß Planung. Es kommen folgende Sanitärobjekte zum Einsatz: Geberit, Ideal Standard oder Laufen. (Alle Fabrikate und Typen können u.U. auch von anderen Herstellern gleichwertig zur Ausführung kommen nach Wahl des Bauträgers)

 

Waschbecken: Waschtisch 60 cm Geberit Renova Plan oder Laufen Pro A

 

Wand-Tiefspül-WC: Wandhängendes WC spülrandlos, WC Sitz abnehmbar mit Absenkautomatik.

 

Badewanne: Körperform Acryl Wanne 170 cm x 75 cm, Einhebelmischer UP verchromt, Hansgrohe mit

Ab-/Überlaufgarnitur mit integriertem Zulauf. Handbrause inkl. Halter verchromt.

 

Dusche: Bodenebene, geflieste Duschen mit Ablaufrinne, Brausearmatur Hansgrohe UP-verchromt, Hansgrohe Raindance Select Handbrause mit Wandstange chrom.

 

Küche: Eckventil für Warmwasser und Kombinationseckventil für Kaltwasser und Spülmaschinenanschluss.

 

Verbrauchsmessung: Warmwasser-Kaltwasseruhren System Minol/ Brunata/ Ista/ Techem werden durch die Eigentümergemeinschaft angemietet.

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Lüftungsarbeiten: Kontrollierte Wohnraumlüftung als zentrale Abluftanlage nach Vorgabe Engergieberater/ Lüftungskonzept. Nutzung der in der Abluft enthaltenen Wärmeenergie mittels einer Abluftwärmepumpe (COP>3,5)

zur Warmwasserbereiung und Heizungsunterstützung. Dunstabzugshauben der Küchen müssen als Umlufthauben ausgeführt werden.

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ELEKTOINSTALLATION

Mindestausstattung je nach Wohnung.

Die Ausstattung nach DIN 18015-2 wird teilweise nicht eingehalten.

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Elektro allgemein: Hauptzuleitung und Zählerplätze im EG, Unterverteilungen je Wohnung mit Multimedia Verteilung, Leitungsverlegung in den Wohnungen Unterputz, in den untergeordneten Räumen z.B. Heizraum und Abstellräume erfolgt die Leitungsverlegung Aufputz.

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Beleuchtungskörper: Beleuchtungskörper/Lampen im Außenbereich wie z.B. Hauseingang, Außenbereich Zugang, Terrassen und Balkone, Treppenhaus, Heizraum gehören zum Leistungsumfang. Flur, Treppenhausbeleuchtung über Bewegungsmelder gesteuert. Hinweis: Beleuchtungskörper in den einzelnen Wohnungen gehören nicht zum Leistungsumfang.

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Schalterprogramm: Fabrikate Jung AS 500 oder Gira 55 reinweiß oder gleichwertig.

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TV-Empfang: Fernsehempfang erfolgt soweit vorhanden über Breitband-Kabel, ansonsten über Satelliten-Gemeinschaftsanlage für den Satelliten Astra.

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Sprechanlage: In jeder Einheit/Wohnung ist eine Videosprechanlage installiert (Fabrikat Renz , Siedle VIB 150, Gira oder ähnliches).

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Rauchwarnmelder: Rauchwarnmelder gemäß Vorschrift.

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Wohnungen: Leistungsumfang in Art und Anzahl der Räume gemäß Planung.

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Wohn-/Esszimmer: 2 Deckenbrennstellen mit Tasterschaltung, 1 Einzel-, 2 Doppelsteck- und 1 Dreifachsteckdose, 1 Kabel-Satellitenanschluss, 1 Doppelnetzwerkdose, Rollladenschalter, Thermostat für Fußbodenheizung.

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Schlafzimmer: 1 Deckenbrennstelle mit Tasterschaltung 1 Einzel- und 3 Doppelsteckdosen , 1 Kabel-Satellitenanschluss, 1 Einfachnetzwerkdose, Thermostat für Fußbodenheizung.

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Kind/Gast/Arbeitszimmer: 1 Brennstelle mit Ausschaltung/ 1 Einzel- 2 Doppelsteckdosen und 1 Dreifachsteckdose, 1 Kabel-Satellitenanschluss, 1 Doppelnetzwerkdose, Rollladenschalter, Thermostat für Fußbodenheizung.

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Küche: 1 Brennstelle mit Ausschaltung Decke und 1schaltbare Steckdose mit Ausschaltung Küchenmöbel / 1 Steckdose, je 1 Steckdose für Dunstabzug, Kühlschrank und Spülmaschine, 1 Dreifachsteckdose, 1 Doppelsteckdosen über Arbeitsplatte, 1 Herdanschluss.

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Bad: 2 Deckenbrennstelle mit einer Ausschaltung/ 1 Doppelsteckdose, Rolladenschalter, Thermostat für Fußbodenheizung.

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WC: 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung/Steckdose.

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Diele/Flur: 2 Deckenbrennstellen mit Tastschaltung, 1 Steckdose.

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Balkone/Terrassen: 1 Außenleuchte mit Ausschaltung, 1 Einzelsteckdose.

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Abstellraum: 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung/Steckdose, 1 Doppelsteckdose je Einheit.

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Waschmaschine/Trockner: je 1 Steckdose in Bad oder Abstellraum ja nach Wohnung.

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GIPSERARBEITEN

Innenputz: Kalk-Gips-Putz in Nasszellen, alle anderen Räume Kalk-Gips-Putz. Decken der Penthousewohnungen in Gipskarton tapezierfertig gespachtelt Q 2 zur Aufnahme von Raufasertapete oder Malerflies.

 

Außenputz: Das Gebäude erhält einen Außenputz entsprechend Vorgabe KFW 55 als Grundputz, 2 mm Fertigputz, Ausführung als Mineralputz mit Egalisationsanstrich, Sockelputz nach DIN Farbgebung nach Wahl Bauträger.

 

Fliesenarbeiten: (Bad, WC): Die Auswahl der Fliesen erfolgt beim ausführenden Handwerker nach Mustervorlage, 30x60cm. WC ‘s werden nur auf eine Höhe von 1,20 m gefliest. Bäder werden nur im Spritzbereich, in den Duschen raumhoch gefliest

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Sämtliche Boden- und Wandfliesen nach Mustervorlage. Bodenfliesen im Dünnbettverfahren inkl. Verfugung, Materialpreis € 35,–/m2 brutto.

Kalkulationsgrundlagen sind gerade Verlegerichtungen und keine Dekor- oder Sonderfliesen sowie Sondergrößen oder Intarsienarbeiten!

Mehrpreise werden über den Handwerker abgerechnet.

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Fußbodenarbeiten: In den Wohnungen Massivholzparkettboden gemäß Mustervorlage, (alle Räume, außer Bad/WC/Abstellraum), Materialpreis 30,– € /m2 brutto, für Fußbodenheizung geeignet!

 

Glaserarbeiten: Markenisolierglasfenster Ausführung in Kunststoff innen weiß außen nach Farbwahl Architekt/Bauträger ,flächenversetzt mit Anschlagsdichtung. 3 Scheiben-Wärmedämmglas und Mehrkammerprofil!

Alle Fenster und Fenster-Elemente mit Drehkippbeschlägen. Drückergarnituren und Oliven nach Bemusterung durch den Architekten.

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Alle Fenster erhalten Fensterfalzlüfter gemäß Berechnungen Fachplaner.

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FENSTERBÄNKE

Innen: Ausführung in Naturstein oder Granit nach Mustervorlage. Fensterbänke in Bad, WC und Küche werden gefliest, falls erforderlich.

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Außen: Fensterbänke in Aluminium, Farbwahl nach Vorgabe des Architekten.

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Rollladen bzw. Jalousien: Rollläden/Jalousien in allen Räumen elektrisch, die Frontseite und die Fenster im Wohnraum erhalten Jalousien mit elektrischem Antrieb. Das Treppenhaus erhält keine Rollladen oder Jalousien.

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TÜREN

Hauseingangstüren: Repräsentative Türelemente in Aluminium, gedämmt mit Sicherheitschließzylinder und elektrischem Türöffner nach Wahl des Bauträgers.

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Eingangstüren: Holz, weiß, Stahl- oder Holzumfassungszargen, als Schallschutztüre Klimaklasse 3 mit Schallex, PZ Schloss für Schließanlage, nach Bemusterung Architekt.

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Innentüren: Türen und Zargen aus Holz kunststoffbeschichtet nach Mustervorlage oder Weißlack, Innenlage des Türblattes: Röhrenspankern, Drücker Ausführung in Edelstahl oder Alu nach Bemusterung Architekt/Bauträger.

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Türen für Allgemeine Räume/Keller: ZK-Türen beschichtet oder Systemtüre des Trennwandherstellers, Kellertrennwände in verzinkter oder in Holz-Ausführung. Farbgebung nach Vorgabe Bauträger.

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Balkongeländer und Verkleidungen: Balkongeländer Ausführung als Attika mit oberliegendem Stahlgeländer und Handlauf. Farbgestaltung nach Vorgabe Bauträger.

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Malerarbeiten: Wände und Decken mit Raufasertapete oder Malerflies tapeziert und mit Dispersionsfarbe weiß gestrichen. Alternativ gegen Mehrpreis auch Ausführung nach Bemusterung möglich. Alle Stahl – und Eisenteile grundiert und gestrichen bzw. feuerverzinkt. Wände und Decken im Abstell- und Technikraum naturbelassen.

 

Estrich: Schwimmender Fließheizestrich mit Trittschall- und Wärmedämmung abgestimmt auf Fußbodenheizung.

 

Hausanschlüsse: Herstellen der Anschlüsse zwischen dem Wohngebäude und den öffentlichen Leitungen für Kanalisation, Wasser und Stromversorgung.

 

Außenanlage: Planie des Geländes und Raseneinsaat, Hauszugang und Müllcontainer in Betonverbundstein nach

Vorgabe Bauträger. Die Anschaffung der Müllcontainer wird von den Eigentümern übernommen.

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Balkone, Terrassen und Dachterrassen: Betonplatten, Farbe grau, auf verdichtetem Unterbau in Kies gelegt. Bemusterung durch Bauträger.

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SONSTIGES

Übergabe des Hauses: Die Übergabe der Wohnungen sowie der PKW-Stellplätze erfolgen besenrein. Es finden nach Mitteilung der Fertigstellung durch den Bauträger die Abnahmen für Allgemein- und Sondereigentum statt.

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Sonderwünsche: Der Baukörper wird nach dieser Baubeschreibung erstellt. Sonderwünsche in den Wohnungen können – soweit es der Bautenstand zulässt gegen Entgelt berücksichtigt werden. Sie sind den auszuführenden Handwerksfirmen in Auftrag zu geben und mit diesen direkt abzurechnen. Die Bauleitung ist vor Auftragserteilung schriftlich zu informieren.

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Sonderwünsche können jedoch nur an solche Handwerksfirmen in Auftrag gegeben werden, die an diesem Bauvorhaben beteiligt sind, aus gewährleistungstechnischen Gründen.

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Eigenleistungen: Eigenleistungen sind nur in gesonderter Absprache mit dem Bauträger möglich.

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Ausschluss von Gewährleistungen:

Gewährleistungsfristen nach BGB 5 Jahre

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Temperaturabhängige Schwundrissbildungen bei Baustoffen mit verschiedenen Ausdehnungskoeffizienten (z.B. Holz, Putz, Stein etc.) unterliegen nicht der Gewährleistungspflicht, ebenso die witterungsbedingte Abnutzung des Anstrichs aller Holzteile auf der Außenseite des Gebäudes. Ergänzend zu den Positionen Estrich-, Fußboden-, und Fliesenarbeiten wird darauf hingewiesen, dass sich bedingt durch Zusammen-drückbarkeit der Wärme- und Trittschalldämmung, Fugen am Boden-Wandanschluss ergeben können.

Diese Fugen werden dauerelastisch ausgebildet. Diese Fugen sind wartungsbedürftig und können reißen. Dies ist kein Mangel, der Käufer muss lediglich ein Nachfugen durchführen.

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Bei elektrischen Anlagen, Motoren, Pumpen, Dichtungen, Anstrichen, Dehnfugen gelten kürzere Gewährleistungsfristen gemäß VOB/B. Es sind gemäß den Herstellerrichtlinien entsprechende Inspektionen und Wartungsarbeiten durchzuführen. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Naturprodukten wie Holz (Parkett, Türen und Treppenanlagen, usw.), Naturstein (Granit, Marmor, usw.) aber auch bei Keramik zum Teil Abweichungen im Farbton, der Maserung, Struktur oder dem Brand möglich sind. Ebenso können bei Sanitärfarben Abweichungen auftreten. Diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

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Einrichtungsgegenstände:

Die in den Plänen eingezeichneten Einrichtungsgegenstände sind nicht Bestandteil der Bauleistungen. Sie dienen lediglich als Vorlage zur Stellmöglichkeit. Dies gilt ebenso für die in den Prospekten illustrierten Grundrisse.

Anmerkungen:

Maßgeblich für die Ausführung sind folgende Unterlagen in nachfolgend aufgeführter Wichtigkeit und Ordnung:

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  • diese Baubeschreibung

  • die Genehmigungspläne im Maßstab 1:100 samt
    Baugenehmigung

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Anlässlich der Erstellung der Statik-, und Detailpläne können sich Änderungen gegenüber der Baubeschreibung und von den Behörden genehmigten Plänen ergeben. Solche Änderungen liegen jedoch im Rahmen der Planung, sie werden deshalb nicht gesondert mitgeteilt.

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Änderungen in der Bauausführung bei Verwendung gleichwertiger Materialien und Baustoffe bleiben vorbehalten, soweit sie aus technischen Gründen oder aufgrund behördlicher Auflagen erforderlich sind, oder dies durch neuentwickelte, verbesserte Produkte sinnvoll erscheint.

 

Die Gestaltung und Farbgebung von Außenfassade, Balkonen, Dachuntersichten und den Außenanlagen bleiben dem Architekten in Abstimmung mit dem Bauträger vorbehalten. Fabrikats- und Materialänderungen behält sich der Bauträger vor, sofern sie keine Wertminderung darstellen.

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Epfendorf, März 2020

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