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FERTIGSTELLUNG MAI 2024

12 moderne Wohnungen mit Betreuungsmöglichkeit.

BARRIEREFREIES WOHNEN IM
HERZEN VON WIESENSTETTEN.

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  •  Wohnflächen von ca. 50 m2 - ca. 79 m2

  • Wohnungen mit 2 - 3 Zimmern 

  •  Aufzug in alle Ebenen 

  • Untergeschoss mit Abstellraum für jede Wohnung

  • Integrierte Begegnungsstätte

  • Jede Wohnung mit nach Süden ausgerichteter Terrasse oder Balkon

  • 12 Stellplätze + 3 Carport Stellplätze

  • 12 Fahrradstellplätze

Das Projekt im Überblick:

Die 12 barrierefreien und hellen Wohnungen erleichtern und erfreuen den Alltag. Die modernen Wohnungen mit 2 - 3 Zimmern und Wohnflächen von ca. 50 m2 - ca. 79 m2 bieten individuelle Rückzugsorte und überzeugen auf ganzer Linie.

 

Gemeinsame Erlebnisse finden in der integrierten Begegnungsstätte im Erdgeschoss statt. Familien mit Kindern steht ein an das Gelände angrenzender generationenübergreifender Spiel-platz mit dem Motto „Feuerwehr“ zur freien Verfügung. 

Ausschluss von Gewährleistungen:

Gewährleistungsfristen nach BGB 5 Jahre

Temperaturabhängige Schwundrissbildungen bei Baustoffen mit verschiedenen Ausdehnungskoeffizienten (z.B. Holz, Putz, Stein etc.) unterliegen nicht der Gewährleistungspflicht, ebenso die witterungsbedingte Abnutzung des Anstrichs aller Holzteile auf der Außenseite des Gebäudes. Ergänzend zu den Positionen Estrich-, Fußboden-, und Fliesenarbeiten wird darauf hingewiesen, dass sich bedingt durch Zusammen-drückbarkeit der Wärme- und Trittschalldämmung, Fugen am Boden-Wandanschluss ergeben können.

Diese Fugen werden dauerelastisch ausgebildet. Diese Fugen sind wartungsbedürftig und können reißen. Dies ist kein Mangel, der Käufer muss lediglich ein Nachfugen durchführen.

Bei elektrischen Anlagen, Motoren, Pumpen, Dichtungen, Anstrichen, Dehnfugen gelten kürzere Gewährleistungsfristen gemäß VOB/B. Es sind gemäß den Herstellerrichtlinien entsprechende Inspektionen und Wartungsarbeiten durchzuführen. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Naturprodukten wie Holz (Parkett, Türen und Treppenanlagen, usw.), Naturstein (Granit, Marmor, usw.) aber auch bei Keramik zum Teil Abweichungen im Farbton, der Maserung, Struktur oder dem Brand möglich sind. Ebenso können bei Sanitärfarben Abweichungen auftreten. Diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

Einrichtungsgegenstände:

Die in den Plänen eingezeichneten Einrichtungsgegenstände sind nicht Bestandteil der Bauleistungen. Sie dienen lediglich als Vorlage zur Stellmöglichkeit. Dies gilt ebenso für die in den Prospekten illustrierten Grundrisse.

Anmerkungen:

Maßgeblich für die Ausführung sind folgende Unterlagen in nachfolgend aufgeführter Wichtigkeit und Ordnung:

  • diese Baubeschreibung

  • die Genehmigungspläne im Maßstab 1:100 samt
    Baugenehmigung

Anlässlich der Erstellung der Statik-, und Detailpläne können sich Änderungen gegenüber der Baubeschreibung und von den Behörden genehmigten Plänen ergeben. Solche Änderungen liegen jedoch im Rahmen der Planung, sie werden deshalb nicht gesondert mitgeteilt.

Änderungen in der Bauausführung bei Verwendung gleichwertiger Materialien und Baustoffe bleiben vorbehalten, soweit sie aus technischen Gründen oder aufgrund behördlicher Auflagen erforderlich sind, oder dies durch neuentwickelte, verbesserte Produkte sinnvoll erscheint.

 

Die Gestaltung und Farbgebung von Außenfassade, Balkonen, Dachuntersichten und den Außenanlagen bleiben dem Architekten in Abstimmung mit dem Bauträger vorbehalten. Fabrikats- und Materialänderungen behält sich der Bauträger vor, sofern sie keine Wertminderung darstellen.

Empfingen, Februar 2023

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