LEISTUNGSUMFANG
WOHNHÄUSER IM
GEHRN OBERNDORF BOCHINGEN
Alle Erdgeschosse sind barrierefrei zu erreichen.
Der Wärmeschutz sowie die Auslegung der Heizungsanlage wird gemäß den Anforderungen der gültigen Energieeinsparverordnung EnEV und den Vorgaben für die Ausführung also nach KFW 55 Standard erstellt wodurch zinsverbilligte Mittel der KfW bzw. L-Bank bis zu 120.000 € in Anspruch genommen werden können. (Änderungen vorbehalten!)
Die Errichtung und der Ausbau des Bauvorhabens erfolgen unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik. Ein erfahrenes Team von Baufachleuten garantiert die Beachtung und bewährte Ausführung nach den einschlägigen und aktuellen Vorschriften, der Landesbauordnung sowie der Wärme- und Schallschutzverordnung usw. Die Kosten für Planung, Bauleitung, Statik, Prüfstatik sind im Preis ebenso enthalten wie alle Erschließungskosten sowie Kosten für die Abnahmen durch Behörden bis zur Fertigstellung.
Aktueller Baufortschritt
Ausschluss von Gewährleistungen:
Gewährleistungsfristen nach BGB 5 Jahre
​
Temperaturabhängige Schwundrissbildungen bei Baustoffen mit verschiedenen Ausdehnungskoeffizienten (z.B. Holz, Putz, Stein etc.) unterliegen nicht der Gewährleistungspflicht, ebenso die witterungsbedingte Abnutzung des Anstrichs aller Holzteile auf der Außenseite des Gebäudes. Ergänzend zu den Positionen Estrich-, Fußboden-, und Fliesenarbeiten wird darauf hingewiesen, dass sich bedingt durch Zusammen-drückbarkeit der Wärme- und Trittschalldämmung, Fugen am Boden-Wandanschluss ergeben können.
Diese Fugen werden dauerelastisch ausgebildet. Diese Fugen sind wartungsbedürftig und können reißen. Dies ist kein Mangel, der Käufer muss lediglich ein Nachfugen durchführen.
​
Bei elektrischen Anlagen, Motoren, Pumpen, Dichtungen, Anstrichen, Dehnfugen gelten kürzere Gewährleistungsfristen gemäß VOB/B. Es sind gemäß den Herstellerrichtlinien entsprechende Inspektionen und Wartungsarbeiten durchzuführen. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Naturprodukten wie Holz (Parkett, Türen und Treppenanlagen, usw.), Naturstein (Granit, Marmor, usw.) aber auch bei Keramik zum Teil Abweichungen im Farbton, der Maserung, Struktur oder dem Brand möglich sind. Ebenso können bei Sanitärfarben Abweichungen auftreten. Diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
​
Einrichtungsgegenstände:
Die in den Plänen eingezeichneten Einrichtungsgegenstände sind nicht Bestandteil der Bauleistungen. Sie dienen lediglich als Vorlage zur Stellmöglichkeit. Dies gilt ebenso für die in den Prospekten illustrierten Grundrisse.
Anmerkungen:
Maßgeblich für die Ausführung sind folgende Unterlagen in nachfolgend aufgeführter Wichtigkeit und Ordnung:
​
-
diese Baubeschreibung
-
die Genehmigungspläne im Maßstab 1:100 samt
Baugenehmigung
​
Anlässlich der Erstellung der Statik-, und Detailpläne können sich Änderungen gegenüber der Baubeschreibung und von den Behörden genehmigten Plänen ergeben. Solche Änderungen liegen jedoch im Rahmen der Planung, sie werden deshalb nicht gesondert mitgeteilt.
​
Änderungen in der Bauausführung bei Verwendung gleichwertiger Materialien und Baustoffe bleiben vorbehalten, soweit sie aus technischen Gründen oder aufgrund behördlicher Auflagen erforderlich sind, oder dies durch neuentwickelte, verbesserte Produkte sinnvoll erscheint.
Die Gestaltung und Farbgebung von Außenfassade, Balkonen, Dachuntersichten und den Außenanlagen bleiben dem Architekten in Abstimmung mit dem Bauträger vorbehalten. Fabrikats- und Materialänderungen behält sich der Bauträger vor, sofern sie keine Wertminderung darstellen.
​
Bochingen, März 2020